02 Jan. 2019

Ab sofort Wettkampflizenz für das neue Jahr beantragen bzw. verlängern!


Der Deutsche Judo Bund hat für den Wettkampfbereich ab der Altersklasse U 18 bei allen offiziellen Wettbewerben ab Landesverbandsebene die DJB-Wettkampflizenz eingeführt.

Ein Start bei einer Meisterschaft ab Landesverbandsebene (z.B. Württembergische Einzelmeisterschaften usw.) ist nur noch bei Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises (Judopass) und der gültigen DJB-Wettkampflizenz möglich.

Die Wettkampflizenz kostet im Anmeldejahr 8,00 EUR (bei PayPal-Zahlung kommen 0,50 EUR hinzu).
Die Verlängerung der Wettkampflizenz kostet pro Kalenderjahr 6,00 EUR (bei PayPal-Zahlung kommen 0,50 EUR dazu).
Genau wie der Judopass behält die Wettkampflizenz ihre Gültigkeit bis 28.2. des Folgejahres. Bis dahin sollte eine Verlängerung durchgeführt worden sein.
Der DJB hat die Wettkampflizenz eingeführt, um ein einheitliches Lizensierungs-verfahren im Judosport zu erreichen und damit alle Vereine, alle Landesverbände und auch den DJB im Bemühen um einen dopingfreien Sport zu unterstützen. Alle Wettkampflizenzbesitzer müssen daher die Anti-Doping-Erklärung, die Schiedsvereinbarung sowie die Datenerklärung unterschreiben. Diese Erklärungen sind jährlich zu aktualisieren und zu verlängern.
Jeder Wettkämpfer kann die Wettkampflizenz selber und direkt beantragen. Bitte geht dafür auf die auf die Internetseite des DJB Judo-Portals

www.portal.judobund.de

und wählt dort die entsprechende Option aus. Wenn Ihr über die offizielle Homepage des Deutschen Judo-Bundes geht (www.judobund.de) dann wählt den entsprechenden Button aus.
Bitte füllt alle Daten sorgfältig aus. Wenn sich persönliche Daten im Laufe des Jahres verändern, dann seid Ihr für die Anpassung der Daten selbst verantwortlich. Nachdem alle Daten eingegeben haben, fordert die Wettkampflizenz an. Dazu führt Ihr bitte alle drei angegebenen Schritte durch:

  1. Dokumente herunterladen
  2. Dokumente durchlesen und unterschreiben
  3. Dokumente an den DJB schicken (mit normaler Post / kein Fax / keine E-mail) Erklärungen, die per Fax geschickt werden, behandelt der DJB nicht!

Wenn die Dokumente beim DJB eingegangen und bearbeitet worden sind, erhaltet Ihr eine E-mail mit der Wettkampflizenznummer.
Die Wettkampflizenzkarte soll zu Euch nach Hause übersandt werden, nicht an die Vereinsadresse!

Auf  der Karte ist ein QR-Code abgebildet, mit dem der Nachweis der Gültigkeit dieser Wettkampflizenz möglich ist. Der DJB wird diese Wettkampflizenznummer vergeben, wenn die im Rahmen der Beantragung der Wettkampflizenz erforderlichen drei Erklärungen (Anti-Doping-Erklärung, Schiedsvereinbarung, Datenerklärung) unterschrieben, im Original und per Post an den DJB gesendet worden sind. Eine Übermittlung per E-Mail oder per Fax ist nicht ausreichend.

Die Bearbeitung von neu beantragten Wettkampflizenzen dauert eine gewisse Zeit, deshalb sollte rechtzeitig die Beantragung angestoßen werden. Für das Jahr 2018 ist dies seit dem 1. Dezember möglich.

Nach einem Jahr müsst Ihr Eure Wettkampflizenz verlängern. Nicht fristgerecht beantragte Lizenzen führen zu einem Startverbot bei offiziellen Veranstaltungen ab U18 auf Landesverbandsebene.
Alle Mitglieder, die 18 Jahre alt geworden sind (Volljährigkeit), werden per E-Mail aufgefordert, die 3 Dokumente (anti-doping-Erklärung, Schiedsvereinbarung und Datenerklärung) eigenhändig zu unterschreiben und an den DJB zu senden.
Bei Verlust der Wettkampflizenzkarte kann diese über den DJB neu ausgestellt werden. Hier wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben.